Die Besiedelung und Kultivierung der Walder Flur wurde erst im 14. Jahrhundert soweit gefördert, dass sich ein gemeindebildender Mittelpunkt entwickeln konnte und führte damals nach seinem Begründer noch die Bezeichnung "Wittisried". Der große Wald gab zuletzt der ausgedehnten Gemeinde den Namen. Der Weiler "Barnstein" wird bereits 1059 in der Wildbann-Urkunde des Königs Heinrich als Grenzpunkt des Jagdgebietes genannt. Ein Ritter zu Kemnat verkaufte 1493 seine Gerichtsbarkeit an die Ehhaften nebst Gütern und seinen Eigenleuten an das Hochstift Augsburg.
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