Klassifizierung Ferienwohnungen und Privatzimmer

Die aufgeführten Sterne sind das Ergebnis einer freiwilligen Klassifizierung nach nationalem Standard. Die Klassifizierung erfolgt nach den Richtlinien des Deutschen Tourismusverband e.V. (DTV). Sie ist speziell auf die Anforderungen privater Vermieter abgestimmt und nicht identisch mit den Ansprüchen der deutschen Hotelklassifizierung.
1 Stern DTV

Einfache und zweckmäßige Gesamtausstattung des Objektes. Die erforderliche Grundausstattung ist vorhanden und in gebrauchsfähigem Zustand.

2 Sterne DTV

Zweckmäßige und einfache Gesamtausstattung mit einfachem Komfort. Die Ausstattung ist in einem guten Erhaltungszustand. Die Funktionalität steht im Vordergrund bei gutem Gesamteindruck.

3 Sterne DTV

Gute und wohnliche Gesamtausstattung mit mittlerem Komfort. Ausstattung von guter Qualität. Optisch ansprechender Gesamteindruck, wobei auf Dekoration und Wohnlichkeit Wert gelegt wird.

4 Sterne DTV

Hochwertige Gesamtausstattung mit gehobenem Komfort. Ausstattung in stilvoller und gepflegter Qualität. Aufeinander abgestimmter optischer Gesamteindruck von Form und Materialien. Lage und Infrastruktur genügen gehobenen Ansprüchen.

5 Sterne DTV

Erstklassige Gesamtausstattung mit besonderen Zusatzleistungen im Servicebereich und herausragende Infrastruktur des Objekts. Großzügige Ausstattung in besonderer Qualität. Sehr gepflegter und exklusiver Gesamteindruck mit allem technischen Komfort, der das Objekt selbst und die Umgebung einschließt. Sehr guter Erhaltungs- und Pflegezustand.

Gastgeber, deren Ferienwohnungen und Zimmer mit keinem Stern versehen sind, haben an der Klassifizierung nicht teilgenommen.

Beschreibung Fremdenverkehrsbeitrag

Von allen selbständig tätigen natürlichen und juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben.

Durch den Beitrag wird der Vorteil, der dem Beitragsschuldner innerhalb eines Kalenderjahres durch den Fremdenverkehr mittelbar oder unmittelbar erwächst, abgegolten.

Beitragsschuldner, die privat Wohnungen und Zimmer gegen Entgelt zur Verfügung stellen, haben für jede Übernachtung

0,26 €  (pro Erwachsenen)

0,10 €  (pro Jugendlichen) 

abzuführen.

Die Einnahmen aus dem Fremdenverkehrsbeitrag werden für Werbemaßnahmen, Beiträge an Tourismusverbände, Prospektversand, Kosten für Messebesuche, Internetauftritt und Pflege der Wanderwege verwendet.

 

Wappen Gemeinde Wald

Kontakt

Gemeinde Wald

Nesselwanger Str. 4

87616 Wald

08302 - 473

08302 - 1420

info@wald-allgaeu.de

Öffnungszeiten - Gemeinde Wald

Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr 

Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr 

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr 

Freitag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr