Einfache und zweckmäßige Gesamtausstattung des Objektes. Die erforderliche Grundausstattung ist vorhanden und in gebrauchsfähigem Zustand. | |
Zweckmäßige und einfache Gesamtausstattung mit einfachem Komfort. Die Ausstattung ist in einem guten Erhaltungszustand. Die Funktionalität steht im Vordergrund bei gutem Gesamteindruck. | |
Gute und wohnliche Gesamtausstattung mit mittlerem Komfort. Ausstattung von guter Qualität. Optisch ansprechender Gesamteindruck, wobei auf Dekoration und Wohnlichkeit Wert gelegt wird. | |
Hochwertige Gesamtausstattung mit gehobenem Komfort. Ausstattung in stilvoller und gepflegter Qualität. Aufeinander abgestimmter optischer Gesamteindruck von Form und Materialien. Lage und Infrastruktur genügen gehobenen Ansprüchen. | |
Erstklassige Gesamtausstattung mit besonderen Zusatzleistungen im Servicebereich und herausragende Infrastruktur des Objekts. Großzügige Ausstattung in besonderer Qualität. Sehr gepflegter und exklusiver Gesamteindruck mit allem technischen Komfort, der das Objekt selbst und die Umgebung einschließt. Sehr guter Erhaltungs- und Pflegezustand. |
Von allen selbständig tätigen natürlichen und juristischen Personen, denen durch den Fremdenverkehr im Gemeindegebiet Vorteile erwachsen, wird ein Fremdenverkehrsbeitrag erhoben.
Durch den Beitrag wird der Vorteil, der dem Beitragsschuldner innerhalb eines Kalenderjahres durch den Fremdenverkehr mittelbar oder unmittelbar erwächst, abgegolten.
Beitragsschuldner, die privat Wohnungen und Zimmer gegen Entgelt zur Verfügung stellen, haben für jede Übernachtung
0,26 € (pro Erwachsenen)
0,10 € (pro Jugendlichen)
abzuführen.
Die Einnahmen aus dem Fremdenverkehrsbeitrag werden für Werbemaßnahmen, Beiträge an Tourismusverbände, Prospektversand, Kosten für Messebesuche, Internetauftritt und Pflege der Wanderwege verwendet.
Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Freitag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr