"Geschichtliches" von WALD

Es  war ein langer und beschwerlicher Weg von der ersten Holzhütte der Rodungssiedler in "Wittisried" bis zum heutigen gepflegten Erholungsort   WALD  

Gründung

Ein Gründungsjahr des Ortes hat uns die Geschichte nicht überliefert, denn WALD ist als Rodungsort schrittweise durch Urbarmachung aus dem Kemptner Wald hervorgegangen. Das Jahr 1397 ist die erste urkundlich belegte Jahreszahl über unseren Heimatort, nämlich das Erbauungsjahr unserer Dorfkirche. Da die Besiedlung unserer Gegend schon Generationen vorher begonnen haben muß, hatte die Rodung "Wittisried" auch vor dem Kirchenbau schon Gestalt angenommen. Daß dies kein leichtes Beginnen war, bezeugen uns Schilderungen aus der Zeit der Ostlandsbesiedlung (im 13. und 14. Jahrhundert) worin es heißt:

"Der ersten wartete Mühsal und Tod,

die zweiten darben noch immer in Not,

erst den dritten winkte das erhoffte Brot ..." 

Ob es bei uns wohl anders war? Die große Gemeinschaftsleistung des Kirchenbaues war gewiß nicht Ausdruck des Wohlstandes jener Zeit, sondern ein Zeichen stark ausgeprägten Zusammengehörig-keitsgefühls der Bewohner. Rückblickend kann mit einem gewissen Stolz gesagt werden, daß über alle Zeiten der Not und Entbehrungen hinweg sich immer wieder tatkräftige Männer (in früheren Zeiten "Richter" genannt) bereitgefunden haben, sich für den Bestand und die Weiterentwicklung des örtlichen Gemeinwesens einzusetzen.

Historie von Wald
 

WALD war ein Kolonistenort

Wohl noch zu Beginn des 13. Jahrhundert stellte diese Gegend ein dichtes, geschlossenes Waldgebiet dar, durchzogen von einer Landstraße (im 16. Jahrhundert "Hochstraße" genannt), die 1796 von Kaufbeuren über Ebenhofen, Immenhofen, Thalhofen, Leuterschach, Wald weiter nach Rückholz und Nesselwang führte. Sie hat im Laufe der Zeit auch mehrfach ihren Zug geändert.

Irgendwann hat man an dieser Straße eine Letze (militärische Straßensperre) angelegt. Später entstanden bei der "Lekin" einige Höfe. Von dieser alten Hochstraße zweigte - wie heute noch - die Straße nach Lengenwang ab, sie ist im 17. Jahrhundert bezeugt. In Kippach lag ein Acker "an der alten Straß", bei Öbele ein Acker " an der Landstraß". 

Rodung

Erst im 13. Jahrhundert, als die Zahl der Menschen sich gemehrt hatte und infolge der damaligen extensiven Wirtschaftsweise der Boden knapp geworden war, drangen junge Bauern in die schweigende Waldwildnis ein. Krachend fielen die Stämme nieder und auf den entstehenden Waldblößen wurden schließlich Äcker, Wiesen und Weiden angelegt und Häuser erbaut. Einzelheiten dieser schweren Rodungsarbeit können nicht mehr belegt werden.

Lehensherrn

Sicher ist nur, daß die Siedler Untertanen der Herrschaft Kemnat und der Reichsvogtei Aitrang waren. Sie trugen ihren Herren gleichsam "auf dem Rücken mit sich fort"; d. h. auch bei einem Wegzug aus dem bisherigen Ort gehörten sie stets zu ihrem Lehensherrn. In den ersten harten Jahren ihres Siedlerdaseins sind sie wohlwollend von den Lehensherrn unterstützt worden.

Herrschaftsverhältnisse

Wie bereits erwähnt stand WALD unter der Obrigkeit der Herrschaft Kemnat. Von dieser Burg sind bis in unsere Tage der mächtige Burgfried und das Amtsgebäude erhalten geblieben. Nach Kemnat flossen die Steuern. Kemnat erließ Gebote und Verbote und stand auch die Gerichtsbarkeit zu.

Gerichtsbarkeit

Die Verwaltungsgeschäfte der Herrschaft Kemnat besorgte sicher ein bäuerlicher Amann, ebenfalls die niedere Gerichtsbarkeit ein bäuerlicher Richter, dem 12 weitere "bäuerliche Richter" beigegeben waren. Erst vom 16. Jahrhundert an nahm der studierte Jurist seine Monopolstellung ein. Die hohe Gerichtsbarkeit dürfte vom Reichs-Amann in Kaufbeuren gehandhabt worden sein.

Im Jahre 1484 hat Kaiser Friedrich III. den Vettern Hans, Wilhelm und Georg - den Benzenauern auf Kemnat - die Freiheit gegeben, in den zum Schloß Kemnat gehörigen Untergerichten und Vogteien Stock und Galgen aufzurichten und hohe Gerichte zu gebrauchen (B B VII 299, Reg. 214).

Eine Urkunde berichtet von einem Prozeß, den der Richter Hans Mair zu Wyttisried in Wald entschied. (Im Auftrag des Ritters Hans von Benzenau zu Kemnat als dem Gerichtsherren). Mang Häring stritt gegen Hans von Hofen und die Seinen wegen eines Sees, der ein Lehen des Klosters St. Mang in Füssen war und eben an dieses zurückgefallen war. Die Streitparteien wohnten wohl der Gerichtssitzung bei, ließen sich aber von ihm statt "Fürsprechen" auftreten. Denn man mußte mit den Bräuchen eines Gerichts gut vertraut sein, um nicht durch formale Fehler den Prozeß zu verlieren. Die "Fürsprechen" erbat sich jeder der Prozeßführenden aus der Mitte der Richter (Schöffen). "Fürsprech" des Mang Häring war Marck Peigger, jener des Hans von Hofen war Ulrich Moll (U Füssen 1174).

Unter hochstiftischer Herrschaft (seit dem 16. Jahrhundert) sanken die Richter zu einer Art Bürgermeister bzw. Vorsteher herab. Ihre gerichtlichen Funktionen gingen auf das in Oberdorf zentralisierte Niedergericht über. 1650 war Hans Holzhew "zum Bürengschwindt" Richter (AH B 25 191). Noch 1667 war er in gleicher Eigenschaft tätig (V Füssen 455).

Grundbesitz der Herrschaft Kemnat

Die Herren von Kemnat hatten "im Wald" nur bescheidenen Grundbesitz:

  • "im Wald": ein Gut, 1 Halbhof, 1 Viertelgut 
  • Birngschwend: ganz 
  • Häusern: 1 Hof; dieser wurde auf Bitten Herzog Albrechts III. aus unbekannten Gründen in ein Mann- und Frauenlehen umgewandelt. Vorher war der Hof nur ein Mannlehen 
  • Hofen: 1 Hube 
  • im Moos: ungefähr ein Viertelgut 
  • Wipfel: abgegeben, 2 Viertelgüter, außerdem einzelne Grundstücke im ganzen heutigen Gemeindegebiet (B B VII 2 55)

Fast alle diese Güter waren Satzgüter, d. h. diese Anwesen gaben keine Gülten an den Grundherren, nur bei Besitzwechsel hatten sie eine bestimmte Abgabe zu reichen. Der meiste Grund und Boden war freies Eigentum der Bauern, das aber zu versteuern war.

Wald kommt zum Hochstift Augsburg

Die Vermögensverhältnisse verschlechterten sich gegen Ende des Mittelalters so, daß die Herren von Kemnat zu Verkäufen gezwungen waren, um zu Geld zu kommen.

Der Ritter Johann v. Benzenau zu Kemnat verkaufte am 16.Oktober 1493 an Bischof Friedrich II., Graf von Zollern, um 1150 fl (rheinische Gulden) Gericht, Zwing und Bann (Polizeigewalt), Ehehaften (Dorfbetriebe) und alle Obrigkeiten im Wald, die Güter zu Bergers, Wetzlers, Barnstein, Birngschwend, die Mühle im Öbele, die Holzmadern und Eigenleute im Wald - auch das gleiche in Leuterschach und ein Gut da.

Dieser Bischof Friedrich II., Graf von Zollern, hat dem Schloß zu Füssen seine heutige Gestalt gegeben. 

Die Burg Kemnat trat aus dem Bewußtsein der Bewohner von Wald. Dafür machte sich nachdenklich bemerkbar der Sitz der Behörden   "des Bischof`s Haus"   zu Oberdorf.

Um 1350:

Bauern verschiedener Herrschaften machten hier den Boden urbar und ihre Herren, denen die Rodung die Erschließung neuer Gilten bedeutete, hatten ein solches Interesse daran, daß auch Bürger naher Städte sich beteiligten und ihr Vermögen im neugerodeten Grundbesitz anzulegen suchten.

An der Rodung des Walder Pfarrbezirkes waren beteiligt:

die Herrschaft Kemnat, das Hochstift Augsburg, das Stift Kempten, das Kloster St. Mang zu Füssen und Bürger von Kaufbeuren und Füssen.

- Beginn der Rodung um 1350 / Kirchenbau 1397 -

Die Siedlung Wald kann somit auf ein stolzes Alter

von über 600 Jahren zurückblicken!


Geschichtliche Erläuterungen

Das   Lehenswesen   galt bei den Hohenstaufen als Staats- und Weltordnung. Herr allen Landes war der Kaiser. Seine Lehensleute waren die Herzöge, Bischöfe, Äbte großer Klöster. Sie wiederum vergaben das Land an die Grafen und Ritter.

Wer seinem König oder Herzog als Dienstmann verpflichtet war, erhielt dafür Landbesitz als Lehen. Mit seinen umfangreichen Landgütern konnte sich der König ein Reiterheer schaffen. Er gab Land in solchem Maß zu Lehen, daß die Belehnten sich beritten und gut ausgerüstet zum Kriegsdienst stellen konnten. Das Lehensverhältnis verpflichtete sie zur Vasallentreue. Die freien Bauern waren dadurch entlastet, da die Einkünfte ihres Hofes nicht ausreichten zur Ausrüstung eines Reiters - oft fehlte das Pferd. Ein gutes Pferd hatte den Wert von 7 Rindern.

Der Bauer befreite sich vom Kriegsdienst also dadurch, daß er seinen Hof dem Grafen unterstellte und sich verpflichtete, jährlich eine vorgeschriebene Menge Getreide, Kälber, Hühner, Schmalz und Eier zu liefern. Wer einem anderen zinste, galt somit als hörig und unfrei. Der Ritter sah das Gut als sein Eigen an und den Bauern als seinen niederen Lehensmann. Um dieser Abhängigkeit zu entgehen, strebten viele später vom Lande in die Stadt.  "Stadtluft macht frei"   hieß es damals.

Abgaben der Bauern an den Grundherrn

  •  Es gab "Freie", diese waren leibeigen auf Zeit. Sie standen unter "Schutz und Schirm" und konnten jederzeit gehen, d. h. ihren Wohnsitz wechseln.
  • "Zinser", diese konnten bedingt gehen, nicht davonlaufen.
  • "Leibeigene", diese konnten nicht gehen.

Ein "Freier" zu werden konnte man nur durch die Geburt von einer freien Mutter. War die Mutter eine "Freifrau", so wurde das Kind frei, auch wenn der Vater ein "Leibeigener" war. Unfrei wurde man durch Geburt einer "Zinserin", selbst wenn der Vater ein Adeliger war.

Alle Bürger waren Steuerzahler. Die Bauer hatten Gilten (Gülden) abzuliefern, das waren Abgaben für Grund und Boden, der Kirche aber zahlten sie den Zehnten (Kirchensteuer).

Es waren abzuliefern:

  1. Ein geringer Grundzins (eine Art Pacht für die Überlassung des Bodens).
  2. Eine Kopfsteuer für jedes Mitglied der Familie.

Geleistet wurden an den Grundherren:
Brotkorn, Hafer, Brote, Kälber, Rinder, Pferde, Schafe, Schweine, Geflügel, Fleisch, Eier, Milch, Butter, Käse und Honig.

Lieferungstage:
Es war z. B. zu St. Martin die "Martinsgans" fällig, zur Fasnacht das "Fasnachtshuhn", an Ostern die "Ostereier, ...

Geldwesen:
Das Geldwesen war im frühen Mittelalter gering entwickelt. Man zahlte mit Gulden, Kreuzer, Batzen, Schilling, Pfennig und Heller.

Der Gulden oder das Pfund Pfennig wurde eingeteilt:
1 Gulden = 60 Kreuzer = 15 Batzen = 20 Schilling = 240 Pfennig = 480 Heller

Werte:
1 Ei kostete 1 Heller
1 Pfund Rindfleisch kostete 3 Pfennig
1 Maß guter Landwein kostete 4 Pfennig

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(Soweit die Forschungsergebnisse über WALD vom ehemaligen Schulrat

(Heimat- und Geschichtsforscher) des Landkreises Marktoberdorf, Heinrich Z i r k e l) 

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Quelle: Geschichts- und Bildermappe von Wald zum 600jährigen Bestehen,

zusammengestellt  von Josef Schiffner im Oktober 1985.     

 


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